Suderburg
Gasthäuser

 Gastliches Suderburg

Ein Beitrag zur Geschichte der alten Krugwirtschaften im Kirchspiel Suderburg
Von Rolf Hillmer

Die sogenannte Krug-Nahrung,
 nämlich das Krügen, Bierschenken und Versellen (Verkaufen), bedurfte einer "Special-Concession".

Für die "Recognotion" mußte jährlich eine Gebühr entrichtet werden. Die außerdem zu bezahlende Accise stand gemäß Landtagsabschied von 1624 dem Schatz der Landesherrschaft zu, doch sollten die Prälaten und der Adel aus den ihnen gehörenden Krügen an der Accise participieren. Von dieser Accise befreit waren neben anderen auch die Amtsvögte.

Die Krüge und Schankhäuser mußten während der Gottesdienste und der Kinderlehren zugehalten werden. Außerdem durften sie an den Sonn- und Feiertagen nicht besucht werden. Im Sommer durften nach 10 Uhr abends und im Winter nach 9 Uhr abends keine Getränke mehr verabfolgt werden.

Den in den Krügen und Schankhäusern sitzenden Gästen durfte der Krüger nicht mehr als einen Reichstaler borgen. Außerdem war es ihm untersagt, "die Geistlichen an sich zu ziehen". Fremden Personen war das Tragen von Schußwaffen und das Schießen untersagt.

In Pestzeiten durften keine fremden und ausländischen Personen ohne Attestate als Nachtgäste aufgenommen werden. Wenn aber Fremde und Durchreisende Beherbergung begehrten, so waren diese "mit guten, bescheidenen Worten zu empfangen" und wohl zu bewirten "mit bequemen, reinlichen Losierungen [Logierungen], Bettegewand und anderem Hausgerathe". Nach der Instruction vom 30. 5.1826 mußte der Gastwirt als Voraussetzung für die Aufnahme und Beherbergung von Fremden von diesen den von der örtlichen Obrigkeit ausgestellten Nachtzettel abverlangen. Mit dieser Maßnahme sollte der Aufenthalt von gefährlichem Gesindel, verdächtigten Personen und Vagabunden verhindert werden. Die Vertreter der Obrigkeit hatten deshalb auch unangemeldet Kontrollbesuche in den Gasthäusern vorzunehmen.

Soldaten waren nur gegen Vorlage von Pässen oder Urlaubszetteln aufzunehmen.
Für die Ergreifung von Deserteuren waren Belohnungen ausgesetzt worden.

Auf Feuer und Licht war fleißige Obsicht zu tragen,
Wirte und Gastgeber hatten hierfür eigene Hüter zu bestellen.

Anmerkungen
1. Hochfürstl. Cammer-Ausschreiben vom 20. 2. 1697.
2. Ausschreiben vom 15. 12.1688.
3. Ausschreiben vom 9. 1. 1694.
 4. Verordnung vom 20. 7. 1694.
5. Lüneburgische Kirchenordnung von 1741, Kapitel XI, 3.
6. Wie Anm. 5., jedoch Kapitel XV, S 44.
7. Policey-Ordnung vom 6.10.1618, 38. Kapitel, 5 4.
 8. Edikt vom 1. 5. 1696, Ziffer XXVI.
9. Wie Anm. 5., jedoch Kapitel III, S 8.
10. Wie Anm. 7., jedoch Kapitel 8.
11. Die Edikte wurden in Pestzeiten erlassen, so am 13. 9. 1710, 4~ 8.1712 und 8.9.1738.
 12. Wie Anm. 7., jedoch Kapitel 43.
13. Ministerial-Instruction für die Paß- und Fremdenpolizei vom 30. 5. 1826.
14. Edikt vom 6.10.1735.
15. Feuerordnung vom 10. 6. 1686.

Die vorstehend aufgeführten Ausschreiben, Verordnungen und Gesetze, mit Ausnahme von Anmerkung 13., sind nachzulesen in: Chur-Braunschweig-Lüneburgische Landesordnungen und Gesetze, Zellischen Theils, von 1643 bis 1745.

In den ältesten mir bislang bekanntgewordenen Zusammenstellung der Krugwirtschaften im Kirchspiel Suderburg vom 11. 5. 1829 werden folgende Wirtschaften aufgeführt.

Christoph Dehrmann, Bahnsen.
Ludewig Drögemüller, Hösseringen (heute "Hösseringer Hof").
Johann Friedrich Behrens, Hösseringen (ehemals Winterhoff).
Heinrich Elfers, Räber (Dehning).
Heinrich Spindlers Witwe, Suderburg (Spiller).
Heinrich Glimmann, Suderburg (Dehrmann/EricaHaus).
Christoph Behrens, Oldendorf 1.(Schmetts)

In den vom 1. 5. 1829 bis 1. 7. 1835 laufenden Konzessionen heißt es:
 "Verpflichtung der Wirte:
 1. jährliches Recognitionsgeld [Anerkennungsgebühr].
 2. Beherbergung der Fremden und Reisenden gemäß emanierten [erlassenen]
   oder noch zu emanierenden Verordnungen.
 3. Sonstige Policey- Verfügungen, insbesondere keine lärmende Trinkgelage,
   ohne besondere Erlaubnis keine Gäste nach 10 Uhr abends zu dulden.
 4. Keine Tanzgesellschaft ohne besondere Erlaubnis.
 5. Fremde und Reisende ohne vorgeschriebenen Nachzettel nicht zu beherbergen.
 6. Wirtschaft nicht auf einen anderen übertragen.
 7. Wirtschaft nicht in ein anderes Lokal verlegen."
                                             Kreisarchiv Uelzen, Sign. IX C 6/1.


Krugwirtschaft in Graulingen
Abbauerstelle Nr. 9, Am Bahnhof 1
Carsten Heinrich Ringelmann beabsichtigte gemäß Eingabe vom 16. 2. 1847 für seinen zweiten Sohn Jürgen Heinrich Ringelmann ein Wohnhaus zu bauen2, was dann auch geschah.

Für dieses Haus wurden Jürgen Heinrich Ringelmann 3 Freijahre bis zum 1. 7.1850 gewährt. Danach mußte er folgende Gefälle entrichten:

1 Rauchhuhn 2 Gutegroschen 4 Pf. Gefangenenwache 4 Gutegroschen 1 Pf.

Unter dem 16. 7. 1850 beantragte Jürgen Heinrich Ringelmann, eine Schank- und Ausspannwirtschaft betreiben zu dürfen. Dieser Antrag wurde mit dem Bescheid vom 28. 9. 1850 abschlägig beschieden).

Jürgen Heinrich Ringelmann hatte aber 1856 bereits ein zweigeschossiges Haus mit den Abmessungen 18,40/ 9,64 m, so daß er vermutlich zu dieser Zeit bereits eine Krugwirtschaft betrieben hatte. Er starb am 30. 7.1888 im Alter von 69 Jahren, 8 Monaten und 25 Tagen. Nach seinem Tod erhielt die Witwe die Konzession, nachdem ihr Mann über 30 Jahre lang die Krugwirtschaft betrieben hatte4.

Nachfolger wurde der Stellmachermeister Heinrich Wilhelm Otto Dehrmann (1877 bis 1935), der in 1. Ehe im Jahre 1900 Dorothee Marie Luise Müller heiratete, in 2. Ehe Josephine Florentine Auguste Carl (t Bahnhof Suderburg 21. 1. 1914 im Alter von 43 Jahren, 5 Monaten und 27 Tagen, Tochter des Johann Ernst August Theodor Carl, Kaufmanns und Stammvaters der Hösseringer Carl, und der Josephine Emilie du Bois, * Brüssel 7. 7. 1830, CJ Suderburg 20.8. 1909; nach Mitteilung von Berndt W. Wessling hatte sie einen bemerkenswerten Grabstein auf dem Suderburger Friedhof).

Dehrmann beantragte am 11. 2. 1913 die Verlängerung der Polizeistunde, weil die Abendzüge in Suderburgerst um 11.14 Uhr bzw. 12.08 Uhr einträfen. Diesem Antrag wurde aber nicht entsprochen4.

Nach seiner Einberufung zum Heer im Jahre 1915 übernahm Otto Dehrmanns Schwager Heinrich Homann den Hotel- und Gaststättenbetrieb4.
Als Hotel wurde dieser Betrieb urkundlich zuerst 1906 bezeichnet.


Abbauerstelle Nr. 14, Bahnhofstraße 79

Als erster Wirt wird urkundlich Hermann Meyer im Jahre 1891 auf dieser Abbauerstelle genannt3. Er war es auch gewesen, der der Suderburger Molkerei das Baugrundstück verkauft hatte. Sein Nachfolger war Friedrich (Fritz) Meyer, der als Wirt 1896 genannt wird3.
Am 19. 6. 1899 kam es in der Krugwirtschaft zu einer Schlägerei, in deren Folge der Ziegler Ernst H. am 21. 9. 1898 durch das Schöffengericht Uelzen zu einer Geldstrafe von 4 Mark ersatzweise 1 Tag Gefängnis verurteilt wurde3.

Im Adressbuch für Stadt und Kreis Uelzen wird 1911 Ferdinand Pommerien als Gastwirt genannt.
 

Seine Nachfolgerin war die Tochter, die am 26. 6. 1930 die Konzession erhielt3.

 

Anmerkungen
1. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Sign. Hann. 74 Oldenstadt Nr. SOl-S02/1.
2. Archiv des Verfassers.
3. Kreisarchiv Uelzen, Sign.IX D 2/ 172.
4. Wie Anm. 3., jedoch Sign. 13/70 - 12.2.


Die Krugwirtschaft "Stoltenhof" auf dem Vollhof Nr. 2, Bahnhofstraße 2
Der "Stoltenhof" war schon im Jahre 1606 ein Gasthaus, in dem Braunschweiger Kaufleute ein Obdach fanden. Dies ist einer Notiz zwischen den Taufeintragungen der Jahrgänge 1604 und 1605 im Suderburger Kirchenbuch zu entnehmen(3).

1605 fand in Stoltens Wirtshaus eine zünftige Schlägerei statt, die von amtswegen wie folgt geahndet worden ist:

1. Casten Lichte Zu Oldendorf bei Suderburg, daß er den Müller daselbst in Hans Stolten auch daselbst Behausung gescholten und mit einer zinnern Kanne auf den Kopf geschlagen. Strafe: 6 Mark 3 ß.

2. der Müller zu Oldendorf, daß er Casten Lichte hin- wieder geschlagen. Strafe: 2 Mark 1 ß.

3. Casten Cordes zu Oldendorf, daß er Carsten Harmes auch in Stolten daselbst Behausung mit einer Barde bei das Auge geworfen. Strafe: 10 Mark 5 ß.

NHStA Hann. 74 Ebstorf Nr. 1638. Der Hauptmann zu Bodenteich, Wilhelm von der Wense, schrieb am 14. 2. 1624, daß es in Oldendorf I 2 Krüge und Wirtshäuser gäbe4.
Der eine Krug war der Stoltenhof, doch für den zweiten fehlt der Nachweis, vielleicht schon der Vollhof Nr. 1.

In der am Anfang dieser Abhandlung gebrachten Aufstellung wird der "Stoltenhof" im Jahre 1829 als Krugwirtschaft nicht mehr genannt.


Die Krugwirtschaft auf dem Viertelhof und der Schmiede Nr. 7, Hauptstraße 7
“Schmetts”
In der Mitteilung der Vogtei Suderburg an das Amt Bodenteich vom 17. 1. 1764 heißt es, daß sowohl in Oldendorf I als auch in Suderburg je zwei Krüge beständen. Für Oldendorf I waren es die Krüge, die vorstehend unter 1. und 2. genannt sind.

Am 17. 7.1792 zaWte Johann Behrens an Pacht für den Krug 20 Mariengroschen(5).

Christoph Behrens
Alfred und Marta Behrens
Alfred und Gertrud Behrens

Am 2. 1. 1986 wurde das 200jährige Bestehen der Gastwirtschaft Behrens gefeiert, deren Geschichte Karl HeIlwig, Suderburg, erforscht hat(6).


Anmerkungen I
1. Rolf Hillmer: Die Familien der Besitzer des Ising-Hofes (Vollhof Nr. 1) in Oldendorf I (Kirchspiel Suderburg), in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, 48.Jg., Hamburg 1973, S. Iff. und S. 77ff.
2. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Sign. Hann. 74 Oldenstadt Nr. 801-802/1.
3. Rolf Hillmer: Der Stoltenhof, in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, 39. Jg., Hamburg 1964, S. 37ff. und S. 73ff.
4. Wie Anm. 2., jedoch Sign. Celle Br. 61a Bodenteich Nr. 84.
5. Wie Anm. 2., jedoch Sign. Hanh. 74 Oldenstadt Nr. 794/ 795.
6. Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide, Uelzen, Silvester 1985, S. 8. Karl Hellwig weist hier eine Pacht für den" Krug unter dem 17. 7.1785 nach. ;


Krugwirtschaft in Suderburg
1. Anbauerstelle Nr. 21, Hauptstraße 28 (heute "Müller-Spiller")
Gastwirtschaft August Müller

Die Geschichte dieser Krugwirtschaft aus der Feder von Rolf Hillmer ist abgedruckt in der "Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde" 56. Jg., Hamburg 1981, S. 44-49.

Christina Rebecca Mellinger, Krugwirtin auf dem Rittmeisterhof, schrieb am 25. 7. 1729, auch Bier in Krügen ausgeschenkt zu haben (1).

Leutnant Meyer, der Ehemann der Christina Rebecca Mellinger, erhob am 26. 11. 1730 Einspruch gegen das verordnete Schankverbot. In diesem Zusammenhang teilte er mit, daß er in 14 Tagen knapp I/. Tonne (rd. 24 Liter) Bier ausgeschenkt zu haben(2).

Der Krugwirt Heinrich Müller mußte für die Konzession für 1840,1841/42 und
die Zeit vom 27. 4.1847 bis 1. 7. 1853 jeweils 18 Gutegroschen (jährlich) bezahlen3.

Gastwirtschaft August Müller

Oldenstadt, den li.Februar 1880 No. 4411
Auf Ihr Gesuch vom 17. Januar ev[ entualiter] ertheile ich Ihnen hierdurch die Erlaubniß zum Gastwirthschaftsbetriebe in Ihrem von Ihrem Vater ererbten Besitztum zu Suderburg.

Sie haben dabei folgendes genau zu beachten: 1. d.ie s. g. Polizeistunde haben Sie genau einzuhalten, d. h. nach 10 Uhr Abends sitzende Gäste nicht zu dulden.

2. Tanzgesellschaften ohne zuvor eingeholte Erlaubnis und Erwirkung eines Tanzscheines sind unstatthaft.

3. arme fremde Reisende, für welche - als zeitig Obdachlose - von der Gemeinde zu sorgen ist, haben Sie gegen eine mäßige, mit der Gemeinde zu vereinbarende Vergütung zu beherbergen.

4. die Räumlichkeiten, welche zum Gewerbebetriebe bestimmt sind, müssen auch ferner zu solchen frei gehalten werden und stets zwei Fremdenzimmer mit Betten bereit sein, reisende Gäste aufzunehmen.

An Herrn
Gastwirth A. Müller
in Suderburg
Der Kreishauptmann
v. Massow.
 






Besitzer:
Heinrich Müller
August und Dorothea Müller
Hermann und Berta Müller
Gerhard und Anneliese Müller

 

Anmerkungen
1. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Sign. Hann. 112 VI. Nr. 38 (neu) und Nr. 37 (alt), Schriftstück 68/67.
2. Wie Anm. 1, jedoch Schriftstück 68/36.
3. Wie Anm.1, jedoch Sign. Hann 74 Oldenstadt Nr.801-802/ 1.
4. Kreisarchiv Uelzen, Sign. 13/194 - 12.2.
2. Krugwirtschaft auf der Anbauerstelle Nr. 25, An der Kirche 5


An der Kirche  

1801 wird Johann Heinrich Ludewig Glimmann als Krugwirt auf dieser Anbauerstelle genannt. Glimmann war vorher Bereiter im 2. Reiter-Regiment des hiesigen Landes-Corps gewesen. In der Krugwirtschaft betrieb er auch eine Krämerei. Später wurde er Gemeindevorsteher.

Genealogische Angaben:
Johann Heinrich Ludewig Glimmann, * . . . 17. 5. 1771 (errechnet), t Suderburg 26. 6. 1847. Er zahlte für die Konzession für das Jahr 1840 bzw. für die Jahre 1841/42 und vom 27. 4.1847 bis 1.7.1853 im Jahr 1 Rthlr. 2 Ggr:.

00 . . . Dorothee Margarethe Elisabeth Thies, * . . . 9. 2.
1776 (errechnet), t Suderburg 30. 3. 1849.

Kinder:
1. Georg Friedrich Christoph, * Suderburg 15., - ebd. 18. 2. 1801, t ebd. 29. 11.,
[::J ebd. 2. 12. 1838.
2. Johann Heinrich Ludewig, * Suderburg 21. 6. 1806, t

Die Krugwirtschaft ging über auf:
Karsten Heinrich von der Ohe, Sohn des Carsten Christoph von der Ohe und der Engel Müller, * Bohlsen 30. 10. 1809, [::J Suderburg 17. 1. 1876. 1834, 1842 und 1854 als Hauswirt in Oldendorf I auf dem Vollhof Nr. 6 genannt,

1865 Krugwirt in Suderburg. 00 1. .. . Dorothea Maria

Stallbaum, * . .. 15. 3. 1808, t Oldendorf I 31. 8. 1836, Tochter des Carsten Heinrich St., Hauswirts in Oldendorf I auf dem Vollhof Nr. 6, und der Sophie Marie Meyer. 00 2. Suderburg 4.11.1837 Catharina Sophie Dorothea Hein- müller, * Oldendorf 127.6.1815, t Suderburg 27.8.1865,

Tochter des Jürgen Heinrich H., Hauswirt in Oldendorf I auf dem Halbhof Nr. 4, und der Anna Lucia Müller.

Kinder:
1. Anne Sophie Marie aus 1. Ehe, * Oldendorf I 9. 12. 1834, t Suderburg 14. 12. 1836.
2. Heinrich Christoph, * Oldendorf I 28. 10. 1838, t ,su- derburg 10. 4. 1873. '
3. Christine Dorothee Sophie, * OldendorfI 7. 3.1842, t Suderburg 12. 1. 1925, 00 Suderburg 8. 10. 1875 Heinrich Christoph Dehrmann, * Bahnsen 14. 11. 1838, t Suderburg 1. 2. 1905, Geometer, erhielt am 23. 3. 1876 die Schankerlaubnis(2), Haus- und Gastwirt auf der An- bauerstelle Nr. 25, Sohn des Jürgen Christoph D., Haus- und Gastwirts in Bahnsen auf der Anbauerstelle Nr. 23, und der Katharine Lucie Beh~.

Sohn: TheodorHeinrich Friedrich, * Suderburg 1. 10. 1876, t . . ., Haus- und Gastwirt in Suderburg auf der Anbauerstelle Nr. 25, 00 Suderburg 14. 12. 1906 Alwine Dorothee Marie Licht aus Bohlsen.

Sohn: TheodorFriedrich Wilhelrn, * Suderburg 12. 10. 1907, Haus- und Gastwirt auf der Anbauerstelle Nr. 25 bis zur Auswanderung in die USA. 00 Suderburg 29. 1. 1946 Dorothee Charlotte Irene Seehaus.

1965 pachtete die Burschenschaft "Erica" das Haus, um es 10 Jahre später zu kaufen.

 

Anmerkungen
 1. Niedersächsische Hauptstaatsarchiv Hannover, Sign. Hann. 74 Oldenstadt Nr. 801- 802/1.
 2. Kreisarchiv Uelzen, Sign. 13/194 - 12.2.

 

 

Historisches über das

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