Suderburg
Mönkendieck

Der Mönkendieck

Die Mär von Mönkendieck
Der Heidewanderer, der zugleich ein Freund ist von stiller, poesievoller Waldeinsamkeit, besuche vom Höptberge aus den jenseits der Chaussee Holdenstedt-Breitenhees gelegenen Mönkendieck.
(siehe alte Flurnamen) .
Mönkendiek liegt im Dahlen und gehörte zu dem im Jahre 1935 vereinzelten von Stralenheimschen Rittergute. 
Es war der Sage nach ein Fischteich des Klosters Oldenstadt und als solcher mit einer Befestigung versehen, die vermutlich ständig von einigen Mönchen bewohnt war.
Der Vogt Schwerdtfeger berichtet 1757:

"Oberhalb dem Bahren-Bruch und zwischen den sogenannten Dahlen findet sich ein Ohrt,
so Mönchen-Teich genanndt wird und auch noch zu sehen, daß ein Teich da gewesen,
welchen vor diesen die Mönche selbst gehabt haben".

Erhebungen und Vertiefungen, die noch vor einigen Jahren erkennbar ; waren, ließen auf das frühere Vorhandensein eines Walles und Grabens schließen. Vermutlich gehörte mit zu dem Besitze des Klosters als Begräbnisstätte für die Insassen des Klosters, die in Mönkendieck starben, auch der im nahen Barnbruch (Schwerdtfeger schreibt Bahren-Bruch) gelegene sogenannte Kirchhof." Dagegen berichtet, die Sage, daß hier die während einer Pestepidemie verstorbenen Bewohner Hamerstorfs bestattet wurden. Das ganze Dorf war nämlich bis auf einen Mann ausgestorben, und dieser Überlebende erfüllte die traurige Pflicht, den Toten den letzten Dienst zu erweisen, indem er sie auf einem mit einem Schimmel bespannten Wagen nach dem "Kirchhof“ fuhr und dort bestattete.

Nach einer anderen Sage war Mönkendiek eine Ritterburg, deren Insassen wegen ihrer Räubereien und Schandtaten weit und breit berüchtigt und gefürchtet waren. Keinem Gegner wollte es gelingen, ihrer habhaft zu werden, weil wildes, undurchdringliches Gestrüpp und dichter Urwald die Burg umgaben, die infolgedessen ganz den Blicken der suchenden Feinde entzogen war, und weil die Insassen der Burg beim Ausritte ihren Rossen die Hufeisen verkehrt anschlugen, so daß jegliche Spur, die zur Auffindung des Raubnestes hätte führen können, fehlte. Den einzigen Zugang bildete ein schmaler, versteckt liegender Fußpfad, den nur die Burgbewohner kannten.
Aber schließlich ereilte den trutzigen Räuber doch sein Geschick; denn eine Magd des Schlosses, die der Burgherr in brutaler Weise mißhandelt hatte, gab den Feinden heimlich Nachricht und nahm, als sie einmal allein auf der Heide weilte, einen Topf voll Erbsen mit und ließ bei ihrer Rückkehr in das Schloß eine Erbse nach der anderen auf den Fußpfad fallen, so daß es nun den Feinden, den Erbsen ; nachgehend, gelingen konnte, den Weg durch das Dickicht zu finden und die Burg zu erobern und zu zerstören. Seitdem liegt auch Mönkendiek einsam und verlassen da.
An Mönkendiek und andere denkwürdige Stätten, die in der Nachbarschaft dieses Ortes liegen, knüpft Freiherr von Hammerstein in seinem schon genannten Werke "Der Bardengau" Vermutungen, die er gelegentlich der Erwähnung einer lateinischen Urkunde aus dem Jahre 1060 n. Chr. aufstellt.
Diese Urkunde lautet in der Übersetzung folgendermaßen:
"Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit Heinrich, König durch die Gunst der göttlichen Güte.
Allen Christo, und uns Getreuen, sowohl den zukünftigen wie den gegenwärtigen, wollen wir bekannt geben, daß wir auf Anregung unserer geliebten Mutter Agnes, der erhabenen Kaiserin, und Bitten unseres lieben Sigibert, Bischofs am Altare der zu Ehren der heiligen Mutter Maria und der heiligen Jungfrau Cäcilie gebauten Verdener Kirche einen Wald, den unser Vater glücklichen Angeden-
kens, der erhabene Kaiser Heinrich, solange er lebte, als eigen besaß und auf uns nach Erbrecht übertrug, der in der Magetheide liegt und von folgenden Grenzen eingeschlossen wird, nämlich von dem sogenannten Ekkiswindebrunno bis zu einem Orte, der Borumwaller  heißt, von da entlang der Fahrstraße, die allgemein Dietweg heißt, bis zur Aller nach Buotenburstal und von diesem Flusse zu dem Bache Ursinna, von da hinauf bis zum Bache Smeribizi, zum Bache Wihtinbizi und von da wieder zum kleinen Bache Ibizi nach Holden-
stede und von da wieder nach dem obengenannten Ekkiswindebrunno und in den Gauen Loingo, Moltbizi, Partungo, Creti (gemeint ist Greti) und in der Grafschaft des Herzogs Bernhard, des Grafen Wicelo und des Grafen Eckbert und des Grafen Otto und des Grafen Folcmar liegt, mit dem Banne der Hirsche, Hindinnen, Schweine, Rehe und mit jedem Nutzen, der auf irgend eine Weise daraus, kommen kann, zu eigen gegeben und überlassen dergestalt, daß der vorgenannte Bischof und seine Nachkommen über den besagten. Wald von nun an freie Gewalt haben sollen, ihn zu behalten, zu vertauschen, zu beleihen und alles zu tun, was ihnen für ihre Kirche nützlich zu sein scheint, und daß keinem ändern ohne Zustimmung und Erlaubnis der Verdener Kirche in dem oben genannten Walde zu jagen oder irgend ein Recht auszuüben erlaubt sein soll.
Und damit diese unsere Königliche Übergabe für alle Zeit von Bestand bleibe, haben wir diese Urkunde schreiben und mit dem Abdruck unseres Siegels bezeichnen lassen.
Gegeben am 8. Tage vor den Iden des Mai im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1060, in der 13. Indiktion, im 6. Jahre der Ordination des Königlichen Herrn Heinrich IV., im 4. Jahre seiner Herrschaft.
  Glücklich geschehen in Goslar
im Namen des Herrn.
Amen“.      
Hier seien zum Verständnisse der Wörter Idus und Indiktion, die in mittelalterlichen Urkunden fast ständig wiederkehren, folgende Bemerkungen eingefügt:
Der Idus des Maimonats war der 15. Mai. 8 Tage vor den Iden des Mai ist demnach der 7. dieses Monats.
Indiktion ist die lateninische Abkürzung von Indiktionszyklus, für eine in der Zeitrechnung angewandte Periode von 15 Jahren. Man nimmt an, daß im römischen Kaiserreiche nach Ablauf von je 15 Jahren eine neue Steuereinschätzung stattfand und daß darauf die Dauer dieses Zeitabschnittes zurückzuführen ist. Seit der Mitte des 4. Jahrhunderts nach Christo pflegte man in Urkunden dem Jahre unserer Zeitrechnung auch die Indiktionszahl oder Römerzahl oder Kaiserzahl hinzuzufügen/ d.h. man gab an, das wievielte Jahr es innerhalb dieser fünfzehnjährigen Periode war. Die Chronologie setzt für ihre  Berechnung den Anfang des Indiktionszyklus in das Jahr 3 vor Christo, und infolgedessen ist die Indiktionszahl für jede Jahreszahl leicht zu berechnen, indem man zu der Jahreszahl eine 3 hinzuzählt und die Summe durch 15 teilt. Der Rest zeigt dann die Indiktionszahl oder "der Römerzinszahl" an. Z.B. Berechnung für das Jahr 106O:
1060 + 3 = 1O63 : 15 = 70, Rest 13
als Indiktion, wie aus der Urkunde ersichtlich ist. Bleibt bei der Division kein Rest, so nimmt man 15 als Römerzahl an.
In der Urkunde sind die Grenzen der sogenannten Magetheide (Jungfernheide) , soweit sie für die Schenkung des Königs Heinrich IV. an die Verdener Kirche in Frage kamen, in großen Zügen festgelegt. Bei der Aufzeichnung dieser Grenzen wählt der Schreiber als Ausgangspunkt den Ekkewindisbrunno,  einen Ort, der nach der Karte, die dem "Bardengau" beigefügt ist, an der Südgrenze des Bardengaus lag, etwa in der Gegend der Bornbeckquelle. Von Hammerstein leitet diesen Namen ab von Ekkiswindis, einem Frauennamen, der nach Ekkeberti (Eckbert in der Urkunde) gebildet ist. Demnach wäre der Ort aus irgend einem Grunde nach einer gewissen Ekkiswind oder Ekkiswith benannt (Jacob Grimm stimmt dem Freiherrn von Hammerstein in dieser Annahme zu). Es ist bemerkenswert, daß im Jahre 1060 auch ein Graf Eckbert in dem benachbarten Go Flutwidi (Flothwell) begütert war. Es war vermutlich der in der Urkunde genannte Eckbert. Vermutlich ist nach diesem Grafen der südlich vom Bardengau auf der Hildesheimer Diözesangrenze führende "Engelsweg" benannt, den 1757 der Vogt Schwerdtfeger erwähnt und der auf der Karte der kurhannoverschen Landesaufnahme aus dem Jahre 1777 verzeichnet ist. Der Name hat vermutlich folgende Wandlungen durchgemacht. Ekkrikes-via, Ekrikes-Weg, Eggerdesweg, Eckbertsweg, Engelsweg.
Betreffs der Lage des Ortes Borunwalla stellt von Hammerstein folgende Vermutungen auf:
1.Der Ort kann gleichbedeutend sein mit dem im Dahlen gelegenen"Mönkendiek".
2. Borunlla kann auch gelegen haben unweit der Stadenser . "Neumühle" am Bornbeck in der jetzigen staatlichen Forst "Neues Gehäge". Dort bestand noch im Jahre 1869 eine von Menschenhand an
gelegte Erhöhung, deren Zweck nicht mehr zu ermitteln ist. Nachgrabungen auf dieser Höhe haben jedoch nur einige Backsteine zutage gefördert, während man bei "Mönkendiek" außer Backsteinen
einen Schleifstein, einige Geldmünzen mit einem bischöflichenWappen und einige Streitäxte aus Flintstein fand.
3.Der Ort Borunwalla kann gleichbedeutend sein mit der auf Karten verzeichneten "Dorfstelle" oder "Dorfstäte (1777)".
Darüber schreibt Schwerdtfeger 1757:

"Oberhalb dem Bahren-Bruch findet sich ein Holtz, so Dahlen und Stühe genandt wirdt. Ueber den Dahlen und Stühe befindet sich eine Räumliche Heyde, so die Dorff-Stede genandt und privatim dem Gnädigsten König zugehört. Ob nun vor diesen ein Dorff daselbst in alters gewesen, solches kann man nicht wißen. Ueber der Dorff-Stede findet sich ein Weck, so der Engels-Weck genandt wird, so nach Weyhausen gehet und hiesige Ambts-Holtzung scheidet, die Holtzung, so überhalb des Engels-Weck lieget, gehört ins Ambt Gifhorn".

Auf der sogenannten "Dorfstelle" lag nach mündlichen Überlieferungen ein Ort, der aus drei Gehöften bestand, deren Bewohner der Sage nach vor den überhandnehmenden Wölfen flohen und sich an anderen Orten wieder niederließen, zwei Siedler in Niendorf bei Uelzen und einer in Nienwohlde, vielleicht als erster Kolonist und Begründer des heutigen Dorfes.
Freiherr von Hammerstein versucht auch, den vergessenen Namen der alten Dorfstelle wieder aufzufinden, indem er folgendermaßen seineSchlüsse zieht:..
Da der obersächsische Schreiber in der Urkunde von 106O das niederdeutsche Wort wohlde sehr leicht mit walla übersetzen konnte und das neuentstandene Nienwohlde auf ein Mutterwort hindeutet, das wohlde hieß, ist es nicht ausgeschlossen, daß das von seinen Bewohnern verlassene Dorf, weil es an einer Quelle und in einer waldreichen Gegend lag, Bornwohlde hieß und von dem Schreiber der Urkünde Borunwalla genannt wurde.
Während die Lage der oben genannten Orte Ekkiswindebrunno und Borunwalla nur vermutet werden kann, können wir die übrigen Grenzen des verschenkten Gebietes auf der Karte auffinden:
Nach der Urkunde führte diese Grenze von den oben genannten Plätzen den Dietweg (diot.= Volk), also die alte Heerstraße entlang bis an die Aller und von da über Buotenburstal (Beedenbostel) bis an den Bach Ursinna (Oertze) und diesen Bach aufwärts bis zum Bache Smeribizi (Schmarbeck) und von da zum Bache Wiktinbizi (Wichtenbeck) und von da wieder zum kleinen Bache Ibizi oder Ibiki oder Hibiki (Hesebeck) nach Holdenstede und da wieder nach Ekkiswindebrunno.
Dieser so umgrenzte Teil der großen Magetheide war ein waldreiches Revier, zu dem ein Teil des heutigen Breitenhees, der umfangreiche Lühswald und die jetzige Klosterforst Niebeck gehörten, Gebiete, die heute noch zu den wald- und wildreichsten Gegenden Norddeutschlands zählen. Darinnen lagen menschliche Niederlassungen, die teils schon vor der Zeit Heinrichs IV. in Urkunden genannt wurden. Dieses Gebiet umfaßte auch den südlichen Teil des Bardengaus und damit auch das heutige Kirchspiel Suderburg und reichte hinein in den weiter südlich gelegenen Gretigau.
Neue Forschungen mögen in Hinsicht auf die Lage der in der Urkunde genannten Plätze andere Ergebnisse gezeitigt haben. Hier sei nur hervorgehoben, daß der oben umgrenzte Teil der Magetheide tatsächlich in den Besitz des Bistums Verden gelangt sein muß, denn Suderburg und der größte Teil des alten Bardengaus waren im Mittelalter in kirchlicher Hinsicht der Diözese Verden unterstellt.
 

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